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Teaser

  • Audienzwartesaal
  • Hofburg mit Michaelerkuppel bei Nacht
  • Mailänder Tafelaufsatz
  • Eingang Hofburg unter der Michaelerkuppel
  • Raumansicht Mythos Sisi
  • Turn- und Toilettezimmer

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Download

Antragsformular (pdf, 72 kb)
E-Ticketing Vereinbarung (pdf, 61 kb)
Information über die bargeldlose Verrechnung & E-Ticketing (pdf, 308 kb)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Ticketing Kunden (pdf, 96 kb)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Voucherkunden (pdf, 147 kb)

Kontakt

Frau Irene Horacek-Pratsch
Horacek-Pratsch@schoenbrunn.at
Tel.: +43 (0) 1/811 13 - 284
Fax: +43 (0) 1/812 11 06
Wochentags von 9 bis 13 Uhr erreichbar!

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Voucher & E-Ticketing

Informationen über die bargeldlose Verrechnung & E-Ticketing

Voucher-System

Voraussetzung für die Voucherverrechnung ist der Abschluss einer Vouchervereinbarung. In weiterer Folge muss eine Lastenschriftabbuchung bei einem österreichischen Bankinstitut erteilt werden. 

Zahlungsempfänger Schloß Schönbrunn Kultur- & Betriebsges.m.b.H., Schloß Schönbrunn, 1130 Wien Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG Konto-Nr.: 277-108-448/01 BLZ: 20111 IBAN: AT342011127710844801 BIC:GIBAATWW 

Kunden aus der EU, EWR-Staaten sowie Schweiz und Monaco ersuchen wir um eine SEPA-Lastschrift. 

Für Kunden, die oder EU, EWR, Schweiz oder Monaco zugehörig sind, ersuchen wir um die Hinterlegung eines Depots von € 800,--, das bis zur Beendigung der Vouchervereinbarung bei uns bleibt und nicht mit den laufenden Rechnungen gegen verrechnet werden kann. In den Folgejahren wird der maximale Monatsumsatz zur Festsetzung des Depots herangezogen, falls dieser mehr als € 800,-- beträgt. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass, als weitere Voraussetzung für die bargeldlose Verrechnung, die Bankspesen der jeweiligen Auslandsüberweisung ausschließlich von Ihnen getragen werden müssen. 

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ein Zahlungsverzug eine sofortige Sperre unseres Voucherabkommens zur Folge hat. 

Nach Abschluss der Vouchervereinbarung und Einrichtung der Lastenschriftabbuchung (bzw. Hinterlegung des Depots) senden wir Ihnen Barcode-Kleber für Ihre Voucher und Ihre Reservierungsnummer zu. 

Weitere Informationen zur Vouchervereinbarung entnehmen Sie bitte auch den AGB

E-Ticketing

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, sich als E-Ticketing-Kunde registrieren zu lassen. 

Voraussetzung für die Nutzung des E-Ticketing-Systems ist der Abschluss einer E-Ticketing-Vereinbarung. 

Bei diesem System entfallen die Erteilung einer Lastenschriftabbuchung bzw. die Hinterlegung eines Depots. Die Zahlung erfolgt prompt mittels Kreditkarten. Sie können Ihr Ticket sofort ausdrucken bzw. bekommen dieses auch per Mail zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass Umsätze aus Online-Käufen nicht in das Rabattsystem der Vouchervereinbarung eingerechnet werden. 

Beim Kauf von E-Tickets erhalten Sie die gleichen Preise wie bei der Vouchervereinbarung. Derzeit ist vorerst nur der Kauf von E-Tickets für die Schauräume Schönbrunn (Grand Tour und Imperial Tour) möglich. 

Weitere Informationen zum E-Ticketing-System entnehmen Sie bitte auch den AGB

Falls Sie sich für eines unserer Verrechnungssysteme interessieren, senden Sie bitte den Antrag vollständig ausgefüllt und die von Ihnen schon ausgefüllte unterschriebene Vereinbarung an: 
Schloß Schönbrunn Kultur- & Betriebsges.m.b.H., 
Schloß Schönbrunn, 1130 Wien 
z.Hd. Irene Horacek-Pratsch 
Das Antragsformular und die Vereinbarungen zum Downloaden finden Sie unter Voucher & E-Ticketing 

Natürlich ist es auch möglich, Vereinbarungen für beide Verrechnungssysteme abzuschließen. 

Nach Prüfung all Ihrer Angaben senden wir Ihnen die von uns unterzeichnete(n) Vereinbarung(en) sowie Ihre benötigten Barcodes und Zugangsdaten für die Reservierung bzw. die Zugangsdaten für das E-Ticketing-System zu. 

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