Antragsformular (pdf, 72 kb)
E-Ticketing Vereinbarung (pdf, 61 kb)
Information über die bargeldlose Verrechnung & E-Ticketing (pdf, 308 kb)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Ticketing Kunden (pdf, 96 kb)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Voucherkunden (pdf, 147 kb)
Frau Irene Horacek-Pratsch
Horacek-Pratsch@schoenbrunn.at
Tel.: +43 (0) 1/811 13 - 284
Fax: +43 (0) 1/812 11 06
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der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. für E-Ticketing-Verträge mit Unternehmen
1. Allgemeines
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für E-Ticketing-Verträge der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. (im Folgenden "SKB") mit Unternehmen, die Tickets an Endkunden weitervertreiben, insbesondere konzessionierte Reisebüros, konzessionierte Fremdenführer und Hotels (im Folgenden "Kunde").
1.2.
Der Kunde schließt mit SKB eine Rahmenvereinbarung ab. Im Zuge dieser Rahmenvereinbarung übermittelt SKB dem Kunden einen Zugangscode sowie eine PIN. Mit diesen Zugangsdaten kann der Kunde E-Ticketkäufe tätigen. Der Kunde hat diese Zugangsdaten für Dritte unzugänglich zu verwahren. Er trägt die alleinige Verantwortung für einen Missbrauch der Zugangsdaten und daraus resultierende eigene Schäden sowie Schäden der SKB.
1.3.
Im Rahmen des E-Ticketing erwirbt der Kunde Eintrittskarten für Besichtigungen der Schauräume, des Irrgartens, der Gloriette, des Kronprinzengartens und des Kindermuseums im Schloß Schönbrunn, der Kaiserappartements, des Sisi Museums und der Silberkammer in der Hofburg und des Hofmobiliendepots • Möbel Museum Wien über die Ticketing-Plattform der SKB.
1.4.
Durch Anklicken des Feldes "Ticket kaufen" macht der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines E-Ticketing-Vertrags an SKB. SKB nimmt das Angebot durch Übermittlung eines Bestätigungs-Emails, dem ein ausdruckbares E-Ticket beigefügt ist, an. Damit kommt der E-Ticketing-Vertrag zustande. Die Übergabe des bestellten E-Tickets erfolgt beim Kunden durch Ausdruck des bestellten E-Tickets. Das E-Ticket kann dabei auch am Ende des Bestellvorgangs aus dem Internet-Browser ausgedruckt werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für einen vollständigen und leserlichen Ausdruck des E-Tickets.
1.5.
Die Anwendbarkeit der Bestimmungen der §§ 9 Abs 1 und 10 Abs 1 und 2 ECG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
1.6.
E-Tickets berechtigen je nach ausgewähltem Ticket zur Besichtigung der Schauräume, des Irrgartens, der Gloriette, des Kronprinzengartens und/oder des Kindermuseums im Schloß Schönbrunn, der Kaiserappartements, des Sisi Museums, der Silberkammer in der Hofburg und/oder des Hofmobiliendepots • Möbel Museum Wien zu konkreten im Zuge des E-Ticket-Kaufs spezifizierten Besichtigungsterminen. Der Kunde kann die gewünschten Besichtigungstermine bei Ticketbestellung aus den jeweils verfügbaren Besichtigungsterminen auswählen. Eine Verschiebung der Besichtigungstermine ist nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich. Eine Einlösung des E-Tickets ist nur zu dem ausgewählten Besichtigungszeitpunkt möglich. Eine verspätete Einlösung ist nicht möglich - das E-Ticket wird diesfalls ungültig.
1.7.
Das E-Ticket ist die Berechtigung zur Besichtigung der gebuchten Tour. Das E-Ticket ist bei den Drehkreuzen im Eingangsbereich vorzuweisen, ohne ausgedrucktes E-Ticket ist eine Besichtigung nicht möglich. Jedes E-Ticket wird bei Passieren der Drehkreuze elektronisch entwertet. Bereits entwertete E-Tickets sind ungültig.
1.8.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mehrere Ausdrucke desselben E-Tickets herzustellen oder das E-Ticket in welcher Form auch immer zu vervielfältigen, zu reproduzieren oder weiterzusenden. Der Kunde hat sein E-Ticket sorgfältig zu verwahren, um einen Missbrauch zu vermeiden. Eine Weitergabe des E-Tickets darf nur im Rahmen des Weiterverkaufs an einen Endverbraucher erfolgen. Dabei hat der Kunde den Endverbraucher über die Bestimmungen der Punkte 1.5, 1.6, 1.7 und 1.8 zu informieren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für ein Zuwiderhandeln seines Kunden gegen die Bestimmungen dieser AGB.
1.9.
Mit der Verwendung des E-Tickets akzeptiert der Benützer auch die Hausordnung des jeweiligen Besichtigungsortes.
1.10.
Der Kunde verpflichtet sich, sofern er selbst Führungen anbietet, für diese Führungen durch die Schauräume, den Irrgarten, die Gloriette, den Kronprinzengarten und das Kindermuseum im Schloß Schönbrunn, die Kaiserappartements, das Sisi Museum, die Silberkammer in der Hofburg und das Hofmobiliendepot - Möbel Museum Wien ausschließlich Fremdenführer einzusetzen, die über eine Führungsberechtigung der SKB verfügen.
1.11.
Der Kunde anerkennt die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für den zwischen dem Kunden und SKB abgeschlossenen Rahmenvertrag als auch für die einzelnen E-Ticketing-Verträge. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn SKB diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Erfüllungshandlungen von SKB stellen keine Genehmigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
2. Zahlung
2.1.
Die Zahlung der bestellten E-Tickets erfolgt über das E-Payment-Modul von QENTA paymentsolutions Beratungs und Informations GmbH. Dabei werden diverse Kreditkarten akzeptiert. Andere Zahlungsarten sind nicht möglich.
2.2.
Sollte eine Zahlung vor Besichtigungsbeginn rückbelastet werden, wird das E-Ticket für ungültig erklärt.
2.3.
Der Kunde hat beim Kartenkauf über E-Ticketing kein Rücktrittsrecht. Abweichungen der tatsächlichen Besucherzahl von der Besucherzahl, für die E-Tickets erworben wurden, gehen zu Lasten des Kunden und haben keine Auswirkungen auf den abgeschlossenen E-Ticketing-Vertrag.
3. Preise
3.1.
Alle im E-Ticketing-Bestellsystem für Unternehmer angeführten Preise sind Euro-Preise inkl. USt. Es handelt sich dabei um Preise, die SKB an E-Ticketing-Unternehmenskunden verrechnet.
3.2.
An den Endkunden darf kein niedrigerer als der offizielle Listenpreis kommuniziert werden. Die Vertragsparteien vereinbaren im Hinblick auf E-Ticketing-Preise für Unternehmenskunden Vertraulichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, diese Preise Dritten nicht direkt zugänglich zu machen. Ein Unterbieten der offiziellen Listenpreise ist nicht zulässig.
3.3.
Bei Inanspruchnahme von ermäßigten Preisen für Kindertickets hat die Legitimation für den Preisnachlass vor Besichtigungsbeginn zu erfolgen.
4. Leistungsstörungen und Haftung
4.1.
SKB haftet dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch seines E-Tickets, es sei denn, dass SKB diesen Schaden zumindest grob fahrlässig verursacht hat.
4.2.
SKB ist für allfällige Probleme beim Ausdruck des E-Tickets durch den Kunden nicht verantwortlich. Ebenso ist SKB nicht für die Richtigkeit und Funktionsfähigkeit der vom Kunden angegebenen Email-Adresse sowie allfällige Probleme, die sich aus einer fehlerhaft bekannt gegebenen oder nicht funktionierenden Email-Adresse ergeben, verantwortlich.
4.3.
SKB haftet für einen dem Kunden entstandenen Schaden nur insoweit, als SKB oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung wird generell mit einem Betrag in der Höhe von 10 % des Nettoumsatzes aus dem bereits getätigten betroffenen E-Ticket-Verkauf an Endkunden beschränkt.
4.4.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen.
4.5.
Für Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung infolge höherer Gewalt (zB Streik, Feuer, Krieg, Diebstahl etc) oder aus Gründen, die nicht in der Sphäre von SKB liegen, haftet SKB nicht.
4.6.
Für Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung aus anderen als den in Punkt 4.4 genannten Gründen haftet SKB, sofern zumindest grobe Fahrlässigkeit seitens SKB vorliegt.
5. Datenschutz und Schutzrechte der SKB
5.1.
SKB setzt für die Übertragung von Kundendaten ein sicheres Übertragungsverfahren (SSL) ein. Dadurch soll ein höchstmöglicher Sicherheitsstandard erreicht werden. Dennoch kann SKB für Angriffe von Hackern keine Verantwortung übernehmen.
5.2.
Die vom Kunden im Zuge der Rahmenvereinbarung und des E-Ticketing-Vertragsabschlusses bekannt gegebenen Daten (Firmenname, Name, Titel, Anschrift, Email-Adresse, gebuchte Dienstleistung) werden von SKB zum Zweck der Vertragsabwicklung elektronisch erhoben, verarbeitet und genutzt.
5.3.
Der Kunde stimmt einer Verarbeitung und Verwendung seiner persönlichen Daten (Firmenname, Name, Titel, Anschrift, Email-Adresse, gebuchte Dienstleistung) durch SKB im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen für die Abwicklung des gegenständlichen Vertragsverhältnisses sowie für die Übermittlung von Informationen über Besichtigungsmöglichkeiten und Veranstaltungen im Schloß Schönbrunn (Schloss und Park), in der Gloriette, in den Kaiserappartements, im Sisi Museum, in der Silberkammer der Hofburg und im Hofmobiliendepot - Möbel Museum Wien zu. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
5.4.
Der Kunde darf das Zeichen SCHLOSS SCHÖNBRUNN und Bilder des Schlosses Schönbrunn nur im Zusammenhang mit dem Verkauf von E-Tickets für Schönbrunn verwenden.
5.5.
Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Kennzeichen der SKB, insbesondere das Zeichen SCHLOSS SCHÖNBRUNN sowie Bilder des Schlosses Schönbrunn als Bestandteil seiner Firma, Gesellschafts- oder sonstigen Geschäftsbezeichnung zu verwenden oder in seiner Werbung in einem anderen Zusammenhang als mit dem Ticketverkauf für Schönbrunn zu benutzen.
5.6.
Dem Kunden ist es weiters untersagt, Inhalte der Websites der SKB zu speichern, zu kopieren oder in anderer Weise zu verwerten.
6. Vertragsdauer und Kündigung der Rahmenvereinbarung (Punkt 1.2)
6.1.
Die Rahmenvereinbarung (Punkt 1.2) wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
6.2.
Erlischt die Konzession eines Kunden iSd Punktes 1.1, so wird damit zeitgleich ohne gesonderte Kündigung auch die Rahmenvereinbarung beendet.
6.3.
SKB kann die Rahmenvereinbarung bei Vorliegen von wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich (per Post, Telefax, Email) kündigen. Vom Kunden ausgestellte E-Tickets werden dann nicht mehr eingelöst. Derartige wichtige Gründe sind insbesondere:
a. Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen;
b. Zahlungsunfähigkeit des Kunden;
c. Weitergabe oder sonstiger Missbrauch der Zugangsdaten gem Punkt 1.2;
d. Verstoß gegen wesentliche Vertragsbestimmungen, insbesondere auch die in den Punkten 1.8, 5.4, 5.5, 5.6 getroffenen Regelungen;
6.4.
Beide Vertragsparteien können die Rahmenvereinbarung ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich (per Post, Telefax, Email) kündigen.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1.
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht.
7.2.
Schriftliche Erklärungen (insbesondere das Bestätigungs-Email mit dem E-Ticket) gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Kunden bekannt gegebene Adresse gesandt werden.
7.3.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die zwischen SKB und dem Kunden abgeschlossenen Verträge.
7.4.
Zwischen den Vertragsparteien gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Die Abänderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf ebenso der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformgebot. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Bindung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass von SKB eingesetzte Mitarbeiter oder Dritte nicht berechtigt sind, von den vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten abweichende Zusagen zu machen.
7.5.
Auf dieses Vertragsverhältnis kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Als Gerichtsstand wird das jeweilige sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt vereinbart.
Stand September 2008