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Antragsformular (pdf, 72 kb)
E-Ticketing Vereinbarung (pdf, 61 kb)
Information über die bargeldlose Verrechnung & E-Ticketing (pdf, 308 kb)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Ticketing Kunden (pdf, 96 kb)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Voucherkunden (pdf, 147 kb)

Kontakt

Frau Irene Horacek-Pratsch
Horacek-Pratsch@schoenbrunn.at
Tel.: +43 (0) 1/811 13 - 284
Fax: +43 (0) 1/812 11 06
Wochentags von 9 bis 13 Uhr erreichbar!

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AGB für Voucherkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. für Vouchervereinbarungen

1. Allgemeines 

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. (im Folgenden SKB) mit Voucherkunden.  

1.2
Eine Vouchervereinbarung kann nur von konzessionierten Reisebüros und konzessionierten Fremdenführern und Hotels abgeschlossen werden.

1.3
Im Rahmen des Vouchersystems der SKB werden die Eintrittspreise für Besichtigungen der Schauräume, des Irrgartens, der Gloriette, des Kronprinzengartens und des Kindermuseums im Schloß Schönbrunn, der Kaiserappartements, des Sisi Museums und der Silberkammer der Hofburg und des Hofmobiliendepots • Möbel Museum Wien bargeldlos zwischen SKB und dem Voucherkunden verrechnet. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Rahmenvertrags (Vouchervereinbarung), dem diese AGB zugrunde gelegt werden und die Einrichtung eines Abbuchungsauftrages für Lastenschriften durch den Voucherkunden zugunsten von SKB bei einem österreichischen Bankinstitut. Voucherkunden ohne österreichsiche Bankverbindung, die jedoch die Möglichkeit eines SEPA (Single Euro Payments Area)-Lastschriftverfahrens haben, verpflichten sich, SKB ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

1.4
Kunden ohne österreichische Bankverbindung und ohne die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, verpflichten sich, ein unverzinstes Depot in Höhe von EUR 800,- für das erste Jahr der Vouchervereinbarung durch Einzahlung auf ein von SKB bekannt gegebenes Konto zu hinterlegen. In den Folgejahren bestimmt sich die Höhe des zu hinterlegenden Depots nach dem maximalen Monatsumsatz des Vorjahres, mindestens sind jedoch EUR 800 zu hinterlegen. Das Depot liegt bis zur Beendigung der Vouchervereinbarung bei SKB und dient der Sicherstellung von Forderungen der SKB. Das Depot wird nicht mit laufenden Rechnungen des Voucherkunden gegenverrechnet.

1.5
Nach Einlangen der unterschriebenen Vouchervereinbarung und der für den Zahlungsempfänger bestimmten Kopie des Abbuchungsauftrages für Lastenschriften bzw des SEPA-Lastschriftmandats bzw des Depots gem Punkt 1.4 bei SKB, sendet SKB dem Voucherkunden Aufkleber mit aufgedruckten Barcodes (Barcode-Kleber) für dessen Voucher zu. Mit einem derart bedruckten Voucher ist dann die bargeldlose Verrechnung der Eintrittsgebühren an den Kassen möglich. Barcode-Kleber können vom Voucherkunden jederzeit nachbestellt oder auch selbst kopiert werden. Voucher ohne Barcode-Kleber sind ungültig.  

1.6 
Voucherkunden haben Terminreservierungen für Besichtigungen, die nicht in Anspruch genommen werden, zeitgerecht zu stornieren. Die Stornierung von nicht benötigten Besichtigungsterminen muss bis spätestens zwei Stunden vor dem jeweiligen Termin per Internet oder Telefon erfolgen. Wird diese Stornoregelung mehr als drei Mal nicht eingehalten, so erfolgt eine Kürzung der Berechnungsbasis für die Overriding Commission (Punkt 3.6) um einen Wert von EUR 250 je verfallener Reservierung.

1.7
Voucherkunden verpflichten sich, für Führungen durch die Schauräume, den Irrgarten, die Gloriette, den Kronprinzengarten und das Kindermuseum im Schloß Schönbrunn, die Kaiserappartements, das Sisi Museum, die Silberkammer der Hofburg und das Hofmobiliendepot • Möbel Museum Wien ausschließlich Fremdenführer einzusetzen, die über eine Führungsberechtigung der SKB verfügen. 

1.8
Bei Reisegruppen über 10 Personen bzw bei der Buchung von in Summe mehr als 10 Besuchern für einen Besichtigungstermin verpflichten sich Voucherkunden, einen Fremdenführer (mit Qualifikation gem Punkt 1.7) einzusetzen, der die Gruppe führt (es werden KEINE Audioguides ausgegeben). Andernfalls muss infolge des erhöhten Organisationsaufwands seitens SKB für derart große Gruppen der Normalpreise zum Ansatz gebracht werden (siehe Punkt 3.3.)

1.9
Voucherkunden verpflichten sich, die Hausordnungen für die Schauräume, den Irrgarten, die Gloriette, den Kronprinzengarten und das Kindermuseum im Schloß Schönbrunn, die Kaiserappartements, das Sisi Museum und die Silberkammer der Hofburg und das Hofmobiliendepot • Möbel Museum Wien, die einen integrierenden Bestandteil der Vouchervereinbarung darstellen, einzuhalten. Das betrifft insbesondere auch die darin geregelten maximalen Gruppengrößen (wobei im Zusammenhang mit Voucherbuchungen sämtliche zu einem Besichtigungstermin von einem Voucherkunden gebuchten Besucher als Gruppe zu qualifizieren sind). 

1.10
Der Voucherkunde anerkennt durch Unterzeichnung der Vouchervereinbarung sowie durch Einrichtung des Abbuchungsauftrags für Lastschriften oder Depothinterlegung die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Voucherkunden gelten nicht, auch wenn SKB diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Erfüllungshandlungen von SKB stellen keine Genehmigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Voucherkunden dar. 

2. Abrechnung

2.1
SKB rechnet die Voucher monatlich, vorbehaltlich Punkt 2.2 auf Basis der tatsächlichen Besucherzahlen, ab. Auf der Abrechnung werden die Eintritte für die Bereiche Schönbrunn, Hofburg und Hofmobiliendepot getrennt ausgewiesen. 

2.2 
Abweichungen der tatsächlichen Personenzahl von der am Voucher angegebenen Besucherzahl sind auf dem Voucher schriftlich zu vermerken. Dieser Vermerk ist vom autorisierten Vertreter des Voucherkunden mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Nur bei Vorliegen eines derart unterschriebenen schriftlichen Vermerks können Abweichungen in der Personenzahl bei der Abrechnung Berücksichtigung finden.

2.3
Auf dem Voucher angegebene Referenzcodes (zB interne Buchungsnummern, Bezeichnung der Gruppe, etc.) können auf Wunsch des Voucherkunden an den Kassen erfasst und in der Abrechnung angeführt werden. Voucherkopien können der Rechnung nur beigelegt werden, wenn der Voucher bei dessen Einlösung in Kopie an der Kassa abgegeben wird.

2.4
Gegen die monatliche Abrechnung der Voucher kann der Voucherkunde nur bis zum 20. des jeweiligen Folgemonats Einspruch erheben. Danach gilt die Abrechnung als genehmigt. 

3. Preise

3.1
Alle in Anlage 1 der Vouchervereinbarung (Preise Voucherkunden) angeführten Preise sind Euro-Preise. Es handelt sich dabei um Preise, die SKB an Voucherkunden verrechnet. Anlage 1 wird bei Änderung neu veröffentlicht. SKB behält sich Preisänderungen vor.

3.2
Bei Änderung der Voucherpreise übermittelt SKB dem Voucherkunden gleichzeitig Preisempfehlungen für Endkunden-Tickets. Diese Preisempfehlungen decken sich mit den auf der Website der SKB veröffentlichten Ticketpreisen.

3.3
Voucherpreise gelten bei Buchung von über 10 Personen bei einem Termin (siehe dazu Punkt 1.8) nur dann, wenn gleichzeitig ein iSd Punktes 1.7 qualifizierter Fremdenführer seitens des Voucherkunden für diese Gruppe / Buchungen bereitgestellt wird. Andernfalls kommen als Abgeltung des erhöhten Organisationsaufwands für das Handling dieser Besucher durch SKB die offiziellen Listenpreise (gemäß Website der SKB) zur Anwendung.

3.4
An Endkunden darf kein niedrigerer als der offizielle Listenpreis kommuniziert werden. Die Vertragsparteien vereinbaren insofern im Hinblick auf Voucherpreise Vertraulichkeit. Der Voucherkunde verpflichtet sich, Voucherpreise Dritten nicht direkt zugänglich zu machen. Ein Unterbieten der offiziellen Listenpreise ist nicht zulässig. 

3.5
Bei Inanspruchnahme von ermäßigten Preisen (etwa für Kinder, Schüler, Studenten) hat die Legitimation für den Preisnachlass an der Kassa zu erfolgen. Bei Schülergruppen ist eine Schülerliste mit Namen und Geburtsdaten der Schüler und Stempel der Schule vorzulegen. 

3.6
Freikarten: Bei Gruppen ab 20 Personen erhält der Reiseleiter (als 21.Person) freien Eintritt (Ausfüllen eines Formulars und Lichtbildausweis erforderlich). Bei Schüler- und Studentengruppen erhält eine erwachsene Begleitperson pro 10 Schülern freien Eintritt. Weitere erwachsene Begleitpersonen zahlen den Erwachsenen-Tarif. 

3.7
Das als Anlage 2 zur Vouchervereinbarung beigeschlossene Rabattsystem (Overriding) hat ein Jahr Gültigkeit und wird jeweils zum Jahresende für das nächste Jahr von SKB festgesetzt. Das Rabattsystem wird dem Voucherkunden zusammen mit der Abrechnung des Vorjahres (erfolgt bis spätestens 28.Feb) kommuniziert.

3.8
Für die Errechnung der Overriding Commission (Rabatt) werden sämtliche Nettojahresumsätze des Voucherkunden aus den mit Voucher bezahlten Eintrittsgebühren für Schönbrunn, Hofburg und Hofmobiliendepot addiert. Basierend auf dem Rabattsystem des jeweiligen Jahres wird abhängig von der Höhe der Nettojahresumsätze eine Overriding Commission gewährt. 

3.9
In die Berechnungsgrundlage für die Overriding Commission werden ausschließlich jene Umsätze einbezogen, die mit Voucher abgerechnet und bezahlt wurden. Andere Umsätze – etwa aus E-Ticketing – werden von SKB nicht den einzelnen Kunden zugeordnet und können somit nicht in die Berechnungsgrundlage für die Overriding Commission einbezogen werden. 

3.10
Die in einem Jahr erzielte Overriding Commission wird mit noch allfälligen offenen Verzugszinsen, Mahnspesen und Rechnungen des Voucherkunden oder mit den nächsten Rechnungen des Folgejahres aufgerechnet. Eine Auszahlung des  bestehende Forderungen der SKB übersteigenden Restbetrags erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. 

3.11
Sofern keine Zahlungspflichten mehr offen sind und der Voucherkunde die Vouchervereinbarung kündigt, wird die noch nicht aufgerechnete Overriding Commission nach  Ablauf der Kündigungsfrist innerhalb eines Monats nach Aufforderung des Voucherkunden auf ein von diesem bekannt gegebenes Konto ausbezahlt. 

4. Zahlung

4.1
Der Voucherkunde richtet für die Zahlung der Voucher zugunsten von SKB entweder bei einem österreichischen Bankinstitut einen Abbuchungsauftrag für Lastenschriften oder ein SEPA-Lastschriftmandat ein. SKB kann aufgrund dieses Abbuchungsauftrags für Lastenschriften / SEPA-Lastschriftmandats den jeweiligen Rechnungsbetrag von dem bekannt gegebenen Konto des Voucherkunden abbuchen. 

4.2
Sofern eine Abbuchung ausnahmsweise nicht möglich ist, hat der Voucherkunde die Zahlung binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum durchzuführen. Danach ist unverzüglich ein Abbuchungsauftrag für Lastenschriften einzurichten. 

4.3
Für Kunden ohne österreichische Bankverbindung und ohne die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten (Depotregelung gem Punkt 1.4) gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Das gem Punkt 1.4 einzurichtende Depot dient ausschließlich zur Sicherstellung von Forderungen der SKB nicht zur Bezahlung laufender Rechnungen.

4.4
Der Voucherkunde hat bei Zahlungen seinen Namen, die Rechnungsnummer und den Betrag anzugeben. Schecks werden lediglich Zahlung halber und nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen.

4.5
Ist die Abbuchung des Rechnungsbetrags nicht möglich und erfolgt auch innerhalb der in Punkt 4.2 angeführten Frist keine sonstige Zahlung, so übermittelt SKB eine kostenpflichtige Mahnung. Erfolgt innerhalb von einer Woche nach der ersten Mahnung keine Zahlung, so wird der Voucherkunde gesperrt. Ab der Sperre löst SKB keine Voucher des Kunden mehr ein, Reservierungen des Voucherkunden werden ab dem Zeitpunkt der Sperre abgelehnt, bestehende Reservierungen werden storniert. Der Kunde kann die Besichtigungsmöglichkeiten nur mehr zu Endkundenpreisen und Bezahlung mit Barmitteln besuchen. Nach erfolgter Sperre behält sich SKB eine Kündigung mit sofortiger Wirkung (Punkt 7.2) vor.

4.6
Im Falle eines Zahlungsverzuges werden für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen von der OeNB veröffentlichten Basiszinssatz verrechnet (§ 352 UGB). Bei Zahlungsverzug werden für jede Mahnung Mahnspesen in Höhe von € 10,-- verrechnet. Nach erfolgloser dritter Mahnung wird auf Kosten des Voucherkunden ein Inkassoinstitut mit der Hereinbringung der Forderung beauftragt. SKB hat gegenüber dem Voucherkunden Anspruch auf vollständigen Ersatz aller durch den Zahlungsverzug des Voucherkunden bedingten Betreibungskosten, es sei denn, dass der Voucherkunde für den Zahlungsverzug nicht verantwortlich ist. 

4.7
SKB behält sich vor, dem Voucherkunden allfällige Schadenersatzforderungen in Folge der Nichteinhaltung von Zahlungsvereinbarungen in Rechnung zu stellen. 

4.8
Sämtliche Zahlungen des Voucherkunden werden zuerst auf noch offene Zinsen und Spesen und erst dann auf Abrechnungen für Voucher-Eintritte verrechnet. 

4.9
Die Berufung auf Mängel entbindet den Voucherkunden nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Der Voucherkunde verzichtet ausdrücklich darauf, eigene Forderungen, aus welchem Titel und Rechtsverhältnis auch immer, gegen Forderungen der SKB aufzurechnen oder geschuldete Leistungen, aus welchem Grund auch immer, zurückzubehalten oder zu mindern.  

4.10
Tritt beim Voucherkunden eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein bzw wird SKB erst nach Vertragsabschluss bekannt, dass bereits bei Vertragsabschluss beim Voucherkunden derart schlechte Vermögensverhältnisse vorlagen, dass die Erfüllung der Vertragspflichten des Voucherkunden gefährdet war, so kann SKB ihre Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigern. Der Nachweis derartiger Vermögensumstände beim Voucherkunden gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht. 

5. Leistungsstörungen und Haftung

5.1
Für Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung infolge höherer Gewalt (zB Streik, Feuer, Krieg, Diebstahl etc) oder aus Gründen, die nicht in der Sphäre von SKB liegen, haftet SKB nicht. 

5.2
Für Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung aus anderen als den in Punkt 5.1 genannten Gründen haftet SKB, sofern zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 

5.3
SKB haftet für einen dem Voucherkunden entstandenen Schaden nur insoweit, als ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung wird generell mit einem Betrag in der Höhe von 10 % des Nettoumsatzes aus dem bereits getätigten betroffenen Ticket-Verkauf an Endkunden beschränkt. 

5.4
Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen. 

6.    Schutzrechte

6.1
Der Voucherkunde darf das Zeichen SCHLOSS SCHÖNBRUNN und Bilder des Schlosses Schönbrunn nur im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tickets für Schönbrunn verwenden. 

6.2
Dem Voucherkunden ist es insbesondere untersagt, Kennzeichen der SKB, insbesondere das Zeichen SCHLOSS SCHÖNBRUNN sowie Bilder des Schlosses Schönbrunn als Bestandteil seiner Firma, Gesellschafts- oder sonstigen Geschäftsbezeichnung zu verwenden oder in seiner Werbung in einem anderen Zusammenhang als mit dem Ticketverkauf für Schönbrunn zu benutzen.

7. Vertragsdauer und Kündigung 

7.1
Die Vouchervereinbarungen werden, sofern im Vouchervertrag nicht anderes vereinbart wird, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 

7.2
Erlischt die Konzession eines Voucherkunden iSd Punktes 1.2, so wird damit zeitgleich ohne gesonderte Kündigung auch die Vouchervereinbarung beendet. 

7.3
SKB kann die Vouchervereinbarung bei Vorliegen von wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich (per Post, Telefax, Email) kündigen. Vom Voucherkunden ausgestellte Voucher werden dann nicht mehr eingelöst. Derartige wichtige Gründe sind insbesondere: 

a. Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen;
b. Fehlender oder mangelhafter Abbuchungsauftrag für Lastenschriften zugunsten von SKB;
c. Zahlungsunfähigkeit des Voucherkunden;
d. Verstoß gegen wesentliche Vertragsbestimmungen, insbesondere auch die in den Punkten 1.3, 1.4, 1.6, 1.7, 1.8, 3.4, 6.2 getroffenen Regelungen;
e. mehr als dreimaliger Verstoß gegen die Termin-Stornierungsregelung in Punkt 1.6.

7.4
Beide Vertragsparteien können die Vouchervereinbarung ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich (per Post, Telefax, Email) kündigen. 

8. Sonstige Bestimmungen

8.1
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht. 

8.2
SKB ist berechtigt, offenkundige Irrtümer, wie etwa Schreib- und Rechenfehler in Abrechnungen oder dem Overriding-System jederzeit zu korrigieren.

8.3
Schriftliche Erklärungen (auch per Telefax oder E-mail) gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Voucherkunden bekannt gegebene Adresse gesandt werden. 

8.4
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die zwischen SKB und dem Voucherkunden abgeschlossenen Verträge. 

8.5
Zwischen den Vertragsparteien gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Die Abänderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf ebenso der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformgebot. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Bindung. Der Voucherkunde nimmt zur Kenntnis, dass von SKB eingesetzte Mitarbeiter oder Dritte nicht berechtigt sind, von den vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten (etwa Zahlungsvereinbarungen, Overriding-System, etc) abweichende Zusagen zu machen.

8.6
SKB ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. SKB hat den Voucherkunden über diese Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Zeitpunkt der Änderung zumindest einen Monat vor dem Änderungszeitpunkt zu informieren. Die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt in Kraft, sofern der Voucherkunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats ab Information widerspricht. 

8.7
Auf dieses Vertragsverhältnis kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Als Gerichtsstand wird das jeweilige sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt vereinbart

Stand: Juni 2011

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